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Kabelweiterleitung und Handy-TV

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2008/100jusIT 2008, 213 Heft 6 v. 22.12.2008

UrhG: §§ 17, 18, 18a, 59a

1. Die vollständige und inhaltlich unveränderte, lediglich technisch bedingt geringfügig zeitverzögerte Übermittlung der Fernsehprogramme des ORF im Inland mittels Streaming über ein UMTS-Mobilfunknetz gilt gem § 17 Abs 3 letzter Satz UrhG als Teil der ursprünglichen Rundfunksendung.

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