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Angabe der Telefonnummer im Webauftritt nicht notwendig

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2008/98jusIT 2008, 211 Heft 6 v. 22.12.2008

RL 2000/31/EG : Art 5 Abs 1 lit c

1. Art 5 Abs 1 lit c RL 2000/31/EG verpflichtet den Diensteanbieter, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen.

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