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Erfordernis bzw Zulässigkeit von End User License Agreements (EULAs)1)1)Die Bezeichnung EULA soll hier in einem weiten, Nutzungsbedingungen des Endkunden regelnden Sinn verstanden werden. Darunter fallen auch inhaltlich gleichgerichtete Texte mit anderen Bezeichnungen.

IT-RechtVAss. Dr. Elisabeth StaudeggerjusIT 2008/20jusIT 2008, 12 Heft 2 v. 6.5.2008

Standardisierte Nutzungsbedingungen für Endkunden nehmen in der einschlägigen Software-Vertragspraxis eine derart zentrale Stellung ein, dass es angemessen scheint, ihnen den ersten vertragsrechtlichen Beitrag einer neu gegründeten Zeitschrift für IT-Recht zu widmen. Tatsächlich sind sie weltweit gerade im Massengeschäft üblich2)2)Vgl beispielhaft die EULAs von Microsoft (www.microsoft.com/windowsxp/home/eula.mspx ) Apple (www.apple.com/legal/sla/ ) oder Adobe (www.adobe.com/products/eulas/ ) (jeweils 15. 3. 2008).. So verbreitet sie aber von den Software-Herstellern eingesetzt werden, so wenig werden sie von den Anwendern bzw Nutzern ernst oder auch nur zur Kenntnis genommen. Der folgende Beitrag muss sich darauf beschränken, das Erfordernis bzw die Zulässigkeit des Abschlusses solcher Vereinbarungen aus österreichischer Sicht darzustellen. Weitere Beiträge werden klären, wieweit solche Vereinbarungen im Einzelfall rechtswirksam werden können.

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