UrhG: § 85 Abs 1
UWG: § 25
Wegen der (gerichtsnotorischen) Verbreitung von "Pop-up-Blockern" ist eine Urteilsveröffentlichung im Internet auf der Homepage des in Anspruch genommenen Rechtsverletzers erforderlich, um die gebotene Aufklärung des Publikums zu ermöglichen.