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Interessenabwägung, öffentliche Interessen an der Erteilung der Bewilligung.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8219Jus-Extra VwGH-A 2025, 52 Heft 446 v. 29.8.2025

§ 29 Tir NSchG

Bei der Interessenabwägung nach § 29 Abs 2 lit b Z 2 TNSchG 2005 sind nur solche langfristige öffentliche Interessen an der Erteilung der beantragten Bewilligung zu berücksichtigen, die „unmittelbar und

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