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Objektiv erkennbare Unrichtigkeit von gemäß § 299 BAO aufgehobenen Einkommensteuerbescheiden.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2025/3756Jus-Extra VwGH-F 2025, 19 Heft 446 v. 29.8.2025

§ 299 BAO

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