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Begriff des „Verantwortlichen“; Haftung eines Schulleiters für Äußerungen über andere Personen in einem im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit versendeten E-Mail; Recht auf Ersatz für (immaterielle) Schäden.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia Schmoll , Mag. Dr. Peter ThalmannJus-Extra EuGH 2025/974Jus-Extra EuGH 2025, 13 Heft 446 v. 29.8.2025

Art 4 Nr 7 DSGVO, Art 15 Abs 1 lit g DSGVO, Art 82 Abs 2 DSGVO

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