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Nebenintervention.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZivilprozessordnungSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5714Jus-Extra OGH-Z 2015, 9 Heft 352 v. 1.3.2015

ZPO § 17, ZPO § 19, ZPO § 571, ZPO § 575

Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß § 14 Abs 3 MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat.

OGH, 30.10.2014, 8 Ob 71/14w

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