Abstract: In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Bundes- und Landesgesetzgeber, aber auch die Vollziehung mit Phänomenen im öffentlichen Raum umgehen, die dort als unerwünscht angesehen werden. Erörtert werden Maßnahmen der Gesetzgebung und Vollziehung konkret in Bezug auf Bettler_innen und Obdachlose, die durch diese Maßnahmen generierten gleichheitsrechtlichen Probleme und die Frage, wie die darauf vom VfGH bisher gegebenen Antworten zu bewerten sind. Es geht daher insb um die Frage, ob dem Gleichheitssatz und seinen Verbürgungen in jeder Hinsicht und in umfassender Weise Rechnung getragen wird.