Abstract: Speziell in Verfahren über die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher/innen nach § 21 StGB sind Prognosen über die Gefährlichkeit der Betroffenen für gerichtliche Entscheidungen von großer Bedeutung. Die entsprechenden Gutachten werden im Allgemeinen von Sachverständigen der forensischen Psychiatrie oder Psychologie erstellt. In Österreich besteht seit langem Kritik an der Qualität der erstellten Gutachten. Dieser Beitrag erläutert verschiedene Methoden der Prognoseerstellung (die intuitive, die statistische und die klinische Prognose) und geht auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu Prognoseinstrumenten ein. Schließlich werden Vorschläge dargestellt, durch welche Maßnahmen die Qualität der Gutachten verbessert werden könnte.