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#MeToo - Der Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt

merk.würdigSonja Azizjuridikum 2018, 34 Heft 1 v. 1.3.2018

Abstract: Die Reaktionen auf die #MeToo-Bewegung zeigen einmal mehr auf, wie versucht wird, einer Debatte über sexualisierte Gewalt durch Bagatellsierung und Victim Blaming die Berechtigung zu entziehen. Der Fokus verlagert sich auf vermeintliche Pflichten der Opfer anstatt auf die Schuld der Täter, Opfern wird ihre Glaubwürdigkeit abgesprochen, die Taten an sich werden banalisiert. Parallelen lassen sich im strafgerichtlichen Verfahren beobachten. Obwohl die Gesetzgeber_in dem Opfer keine Beweislast auferlegt hat, wird die Verantwortung über den Verfahrensausgang in der Praxis oftmals auf das Opfer überwälzt. Mehr als die Hälfte der angezeigten Vergewaltigungen wird eingestellt, lediglich in rund zehn Prozent der Verfahren erfolgt eine Anklageerhebung. Vergewaltigungsmythen halten sich nach wie vor hartnäckig, auch in der Justiz. Dies führt zu mangelndem Vertrauen in die Strafjustiz, was Mitgrund für die gesteigerte Anzeigenhemmnis und hohe Dunkelzifferquote sein kann. Sensibilisierungsmaßnahmen, gerade auch in der Aus- und Fortbildung von Richter_innen und Staatsanwält_innen sowie eine bewusstseinsbildende Öffentlichkeitsarbeit können Abhilfe schaffen.

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