Abstract: Seit November 2015 gilt in Frankreich das Ausnahmeregime des état d‘urgence. Anlässlich seiner sechs Verlängerungen wurden zusätzliche Befugnisse der (Sicherheits-)Polizei sowie Strafschärfungen für Terrorismus und schwere Kriminalität diskutiert und als Teile anderer Polizeigesetze beschlossen. Gewaltsam geöffnete Türen, willkürliche Identitäts- und Taschenkontrollen, Demoverbote und Kommunikationsüberwachung haben sich in den Alltag eingeschliffen. Die gerichtliche Kontrolle der Maßnahmen hat bei der Abwägung von Grundrechten gegen öffentliche Sicherheit in Anbetracht der gegenwärtigen terroristischen Bedrohung Abstriche von etablierten Eingriffsschranken gemacht. Der Beitrag untersucht den historischen Ursprung und die verfassungsrechtliche Einbettung des Ausnahmezustandsgesetz sowie die Genese des aktuellen état d’urgence und, was von ihm nach seiner Aufhebung bleiben wird.