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Stealthing verletzt die sexuelle Selbstbestimmung

merk.würdigMaria Sagmeisterjuridikum 2017, 296 Heft 3 v. 1.9.2017

Ein Phänomen erlangte dieses Jahr traurige Internetbekanntheit: Stealthing nennt man es, wenn jemand während des Sex heimlich, also ohne Einverständnis des Gegenübers, das Kondom entfernt oder absichtlich ein beschädigtes Kondom verwendet. Während sich in einschlägigen Foren User über bestmögliche Techniken austauschen, wächst andernorts das Bewusstsein darüber, dass es sich nicht um einen „Sex-Trend“, sondern vielmehr um einen sexuellen Übergriff handelt.11 Maullin, Stealthing isn’t a ‘sex trend’. It’s sexual assault – and it happened to me, The Guardian v 22.5.2017, www.theguardian.com/commentisfree/2017/may/22/stealthing-sex-trend-sexual-assault-crime (8.8.2017). Diese Ansicht sowie die Aufmerksamkeit für das Thema sind va der US-amerikanischen Rechtswissenschafterin Alexandra Brodsky zu verdanken, die ausgehend von Berichten von Betroffenen eine empirische Studie durchführte.22 Brodsky, „rape-adjacent“: Imagining legal responses to nonconsensual condom removal, Columbia Journal of Gender and Law, 32.2, 2017, 183. Juristisch interessant ist insb ihr Versuch, dieses Vorgehen rechtlich und aus feministischer Perspektive auf sexuellen Konsens einordenbar zu machen. Ihrem Ansatz folgend werde ich zwei Möglichkeiten besprechen, wie Stealthing als nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung beschrieben werden kann: als eigene sexuelle Handlung, die von vorhergehenden oder nachfolgenden Handlungen, darunter auch geschützter Geschlechtsverkehr, zu unterscheiden ist und einen eigenständigen Konsens verlangt, oder als Täuschung – und in diesem Licht prüfen, inwieweit Stealthing nach österreichischer Rechtslage strafbar ist.

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