1. Gewaltschutz
1997 ist in Österreich das erste Gewaltschutzgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie in Kraft getreten.1 Das Gesetz wurde laufend evaluiert und verbessert. Die letzte Novelle erfolgte 2013.2 Die Gewaltschutzgesetze sind eine treffsichere Antwort auf die Täterpsychologie und Dynamik häuslicher Gewalt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einzelne aufeinander abgestimmte Bestimmungen, verankert im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), in der Exekutionsordnung (EO), im ABGB und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Somit greifen Informationen, Maßnahmen und Tätigkeiten von Polizei, Gewaltschutzzentren3, Kinder- und Jugendhilfeträgern und Familiengerichten ineinander.