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Too big to jail? Zur strafrechtlichen Behandlung von White Collar Crime

AufsätzeUniv.-Ass. MMag. Dr. Kathrin StiebellehnerJSt 2026, 178 Heft 3 v. 7.9.2026

White Collar Crime gilt traditionell als „Kriminalität der Mächtigen“11 Liebl, Wirtschaftskriminalität als Gegenstand von Forschung und Praxis, APuZ 1985/1. und beschreibt jene Formen strafbaren Handelns, die typischerweise innerhalb beruflicher und wirtschaftlicher Machtstrukturen begangen werden. Im österreichischen Strafrecht manifestiert sich White Collar Crime überwiegend in Gestalt wirtschaftsbezogener Delikte, ohne jedoch als eigenständige Deliktskategorie gesetzlich erfasst zu sein. Der Beitrag untersucht die strukturellen Besonderheiten von White Collar Crime, dessen strafrechtliche Erfassung sowie die praktische Sanktionierung von White Collar Offenders. Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Bedeutung sozialer Status, berufliche Integration, organisatorische Einbettung sowie die spezifischen Strukturmerkmale von White Collar Crime für die strafrechtliche Sanktionierung entfalten.

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