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Suchtgifthandel, ne bis in idem, Verbot doppelter Strafverfolgung, Verfolgungshindernis

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2024/43JSt 2024, 381 Heft 4 v. 24.9.2024

§ 28a Abs 1 SMG, § 17 StPO

Wenn die Überlassung von Suchtgift dieselbe Tat betrifft wie eine bereits in einem früheren Urteil rechtskräftig abgeurteilte Überlassung von Suchtgift desselben Angeklagten, ist die neuerliche Verfolgung gem § 17 Abs 1 StPO unzulässig.

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