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Änderungen im Bereich des Finanzstrafgesetzes durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I (1. Teil)

Finanzstrafrecht AktuellStB Dr. Christian HuberJSt 2024, 365 Heft 4 v. 24.9.2024

Mit den Novellierungen im Rahmen Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 Teil I11Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I), BGBl I 2024/107. sollen insbesondere die Regelungen über den Verkürzungszuschlag (§ 30a FinStrG) einer erleichterten Zugänglichkeit unterzogen sowie in § 51b FinStrG eine neue Finanzordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Scheinrechnungen und Scheinunternehmen eingeführt werden. Ferner wurden einige kleinere Änderungen im materiellen Recht und im Verfahrensrecht vorgenommen. Wegen des Umfangs der Änderungen wird dieser Beitrag geteilt. Im ersten Teil werden die Änderungen beim Verkürzungszuschlag (§ 30 FinStrG) und den Konkurrenzen (§ 22 FinStrG) analysiert; die weiteren Änderungen folgen in einem 2. Teil.

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