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Haftort

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2024/33JSt 2024, 260 Heft 3 v. 10.7.2024

§ 183 StPO

Ein pauschaler Verweis auf „die Erreichung der Haftzwecke“ (§§ 182 Abs 2, 185 Abs 2 StPO) ist für eine Entscheidung nach § 183 StPO nicht ausreichend. Vielmehr sind die fallkonkreten Haftgründe, anhand derer die Haftzwecke zu prüfen sind, ebenso festzustellen wie die Personen, von denen eine Trennung vorgenommen werden muss.

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