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Bei einem aus Metall gefertigten, spitz zulaufenden Kubotan handelt es sich um eine Waffe iS des § 1 Z 1 WaffG

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2023/5JSt 2023, 559 Heft 6 v. 18.12.2023

§ 1 Z 1 WaffG

Nach § 1 Z 1 WaffG sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen.

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