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Entrüstungsbeleidigung via Facebook

JudikaturAllgemeines StrafrechtMaximilian Donner-ReichstädterJSt-Slg 2023/59JSt 2023, 454 Heft 5 v. 9.10.2023

§ 115 Abs 1 StGB, § 115 Abs 3 StGB

Gem § 115 Abs 3 StGB ist entschuldigt, wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen lässt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise (hier:) zu beschimpfen, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlass verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

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