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Die bedingte Strafnachsicht nach § 43 StGB – ein Irrgarten kriminalpolitischer Zweckmäßigkeit?

AufsätzeMag. Dr. Nina KaiserJSt 2023, 297 Heft 4 v. 29.8.2023

Die gänzlich bedingte Strafnachsicht nach § 43 StGB ist ein Spiegelbild des „folgenorientierten“ Strafzumessungssystems11 Kienapfel/Höpfel/Kert, AT16 330. und somit kriminalpolitischer Positionierungen zum Strafzweck. Dieser Beitrag stellt Überlegungen zur Zweckmäßigkeit der normativen Rahmenbedingungen und der gegenwärtigen Sanktionierungspraxis an, die dazu aufgefordert ist bei der Auswahl geeigneter Interventionen kriminalpräventive Aspekte zu berücksichtigen.

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