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Terroristische Straftaten – die Änderung des § 278c StGB

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2023, 268 Heft 4 v. 29.8.2023

Mit 1.5.2023 ist die Änderung des § 278c StGB in Kraft getreten. Mit dieser Reform wurde der Kritik der Europäischen Kommission an der Umsetzung des Art 3 Abs 1 lit j der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung begegnet.11ErläutRV 1948 BlgNR 27. GP 1. Dieses Vorhaben war politisch unumstritten22Siehe auch JAB,1981 BlgNR 27. GP ., auch hielten sich die Stellungnahmen zum ME in Grenzen.33Die Begutachtungsfrist lief bis 14.12.2022. Es wurden zehn Stellungnahmen abgegeben, davon vier inhaltsleer. So wurde das vom ME44235/ME 27. GP . Siehe dazu Tipold, Terroristische Straftaten und Maßnahmenvollzuganpassungsgesetz 2022, JSt 2023, 5. projektierte Ziel des Inkrafttretens mit 1.4.2023 nur um einen Monat verfehlt.

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