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Parteiantrag auf Normenkontrolle im Strafverfahren: Innehaltungspflicht nur bei Verständigung nach § 62a Abs 5 1. Satz VfGG

JudikaturAllgemeines StrafrechtRichard Soyer , Philip MarschJSt-Slg 2023/34JSt 2023, 239 Heft 3 v. 28.6.2023

§ 62a Abs 5 VfGG, § 62a Abs 6 VfGG, § 23 Abs 1 StPO, § 362 StPO

1. Einzig die Verständigung seitens des VfGH nach § 62a Abs 5 1. Satz VfGG löst die Innehaltungspflicht nach § 62a Abs 6 VfGG aus.

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