vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Pflicht zum Einschreiten des Gerichts bei groben Fehlleistungen des Wahlverteidigers

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2023/6JSt 2023, 67 Heft 1 v. 2.3.2023

Art 6 MRK

Eine Pflicht des Gerichts, im Interesse des Angeklagten einzuschreiten, besteht bei – auch groben – Fehlleistungen eines Wahlverteidigers nicht, weil dessen Verhältnis zum Angeklagten nicht vom Schutzbereich des Art 6 Abs 3 lit c MRK umfasst ist (so schon 14 Os 51/12z).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte