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Beschwerdelegitimation (1), Zuständigkeit der Vollzugssenate (2)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2023/12JSt 2023, 62 Heft 1 v. 2.3.2023

§ 16 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG, § 6 AVG

Die Beschwerdebefugnis der Insassen nach § 120 StVG umfasst nur Verletzungen von ihnen nach dem StVG zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechten. (1)

Das StVG räumt Strafgefangenen weder ein subjektiv-öffentliches Recht ein, ein Rechtsmittelgericht als Verteiler für die amtswegige Weiterleitung einer Beschwerdeschrift „an alle nicht offenbar unzuständigen Behörden, als Klage“ einzusetzen, noch ist § 6 AVG in diesem Sinne zu interpretieren. (2)

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