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Disziplinarvergehen eines Rechtsanwalts, Strafanzeige gegen die Mandantin als Druckmittel zur Honorarzahlung

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2023/5JSt 2023, 51 Heft 1 v. 2.3.2023

§ 1 Abs 1 1. und 2. Fall DStG, § 38 Abs 2 DStG, § 9 Abs 1 RAO, § 281 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 5 StPO, § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO, § 260 Abs 1 Z 2 StPO

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Die festgestellte leichtfertige Erstattung nicht ordnungsgemäß geprüfter Strafanzeigen trägt die vorgenommene Subsumtion, und den Motiven für diese Vorgangsweise kommt keine Relevanz zu.

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