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Das VbVG als echtes Verbandsstrafrecht: Vorzeigemodell, Etikettenschwindel oder dogmatische Missgeburt?11Begriffe wurden entnommen: Lehmkuhl, ZWF 2020, Vorzeigemodell der Verantwortlichkeit juristischer Personen – das österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, 165; Klesczewski, Verbandsgeldbusse: Königsweg oder Etikettenschwindel?, in Lehmkuhl/ Wohlers (Hrsg), Unternehmensstrafrecht (2020) 67 (zum dOWiG); Schünemann, Unternehmenskriminalität und Strafrecht (1979) 116 FN 180 (zu § 130 dOWiG); vgl zum VbVG: Schünemann, Der Kampf ums Verbandsstrafrecht in dritter Neuauflage, der „Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes“ und die Verwandlung von Kuratoren in Monitore – much ado about something, StraFo 2018, 321; Schünemann, Die aktuelle Forderung eines Verbandsstrafrechts – Ein kriminalpolitischer Zombie, ZIS 2014, 12, 13.

AufsätzeMag. Dr. Sergio PollakJSt 2023, 26 Heft 1 v. 2.3.2023

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