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Ausfertigung des Urteils bei dauerhafter Verhinderung des Richters

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/71JSt 2022, 571 Heft 6 v. 23.12.2022

§ 270 StPO

§ 14 Kaiserliche Verordnung vom 14. Dezember 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers

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