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Verkehr mit der Außenwelt – Tragung Postgebühren durch den Bund

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/76JSt 2022, 566 Heft 6 v. 23.12.2022

§ 92 Abs 3 StVG

Das Verschulden, nicht über ausreichende Mittel für die Postgebühren zu verfügen, kann mit jeder Schuldform begründet werden; es liegt bereits vor, wenn der Strafgefangene leichtfertig über seine Gelder anderweitig verfügt hat.

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