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Zurücklegung einer Beschwerde ohne förmliches Verfahren

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/75JSt 2022, 566 Heft 6 v. 23.12.2022

§ 165 Z 1 StVG, § 166 Abs 1 Z 1 StVG

Ein Vorgehen nach § 166 Z 1 iVm § 165 Abs 1 Z 1 StVG erfordert keine Beschlussfassung.

OLG Wien, 15.06.2022, 32 Bs 126/22x

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