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Elektronisch überwachter Hausarrest – Missbrauchsprognose

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/74JSt 2022, 565 Heft 6 v. 23.12.2022

§ 156c Abs 1 Z 4 StVG

Die nicht geständige Verantwortung zur abgeurteilten Tat, wie zum Beispiel „leugnendes Verhalten“ oder „fehlende Schuldeinsicht“ allein genügt – mit Blick auf das Verbot des Zwanges zur Selbstbezichtigung – nicht für die Annahme einer mangelnden Kooperation bzw Paktfähigkeit.

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