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Zum Vorsatz bei § 310 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/57JSt 2022, 490 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 310 StGB

Die Frage nach der Eignung einer Tathandlung, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse zu verletzen, betrifft zwar eine Rechtsfrage. Der Vorsatz des Täters muss aber die, die Verletzungseignung (in tatsächlicher Hinsicht) begründenden Umstände umfassen.

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