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§ 178 StGB umschreibt ein potentielles Gefährdungsdelikt

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/54JSt 2022, 489 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 178 StGB

§ 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.

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