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Bildliche Äußerungen sind in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil zu verschriftlichen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/50JSt 2022, 393 Heft 4 v. 17.8.2022

§ 310 Abs 1 StPO, § 312 StPO, § 342 StPO, § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO, § 283 StGB, § 3g VG

Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe ausschließlich in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus.

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