vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 31a StGB betrifft Tatfragen, nicht Rechtsfehler

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/40JSt 2022, 283 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 31a StGB, § 28 RL-BA 2015

Die in § 31a StGB genannten Umstände allerdings sind solche, die Tatfragen des konkreten Falls betreffen, nicht aber nachträglich erkannte Rechtsfehler. Anpassung an eine veränderte Normensituation ermöglicht die in Rede stehende (auf die Bemessung von Sanktionen abstellende) Bestimmung genau so wenig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte