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Zur Einordnung fehlender Urteilsfeststellung bei § 39 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/32JSt 2022, 281 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 39 Abs 2 StGB

§ 39 Abs 2 StGB ist als die Strafbefugnis betreffender Ausnahmesatz zu Abs 1 dieser Bestimmung zu verstehen. Nur bei in der Hauptverhandlung vorgekommenen Hinweisen darauf, dass die dort normierten Voraussetzungen der Rückfallsverjährung vorliegen, sind diesbezügliche klärende Feststellungen zu treffen, weshalb

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