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Zu den notwendigen Feststellungen bei der Anwendung von Strafschärfung bei Rückfall

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2022/3JSt 2022, 4 Heft 2, Newsletter VÖStV v. 13.4.2022

OGH, 18.11.2021, 12 Os 123/21m

Dass auch die Anwendung des § 39 Abs 1 und 1a StGB konkreter Feststellungen bedarf, hält der OGH soweit hier relevant wie folgt fest:

„[8] Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof (§§ 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall, 344 StPO) von dem Angeklagten zum Nachteil gereichender materieller Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 13 erster Fall StPO.

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