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Auch Nichtbezeichnung einzelner Nichtigkeitsgründe zieht die Rechtsvermutung des § 467 Abs 3 StPO nach sich

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/28JSt 2022, 187 Heft 2 v. 13.4.2022

§ 467 Abs 2 StPO, § 467 Abs 3 StPO

Auch wenn das Berufungsgericht einzelne Nichtigkeitsgründe ohne deren deutliche und bestimmte Bezeichnung nicht berücksichtigen kann (§ 467 Abs 2 StPO), zieht die (rechtzeitige) bloße Erklärung, die Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe zu ergreifen (§ 464 Z 1 StPO), die Rechtsvermutung des § 467 Abs 3 StPO zugunsten des Angeklagten nach sich.

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