vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 104a Abs 1 StGB als typische Begleittat zu § 217 Abs 2 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/17JSt 2022, 185 Heft 2 v. 13.4.2022

§ 104a StGB, § 217 Abs 2 StGB

Bei Erfüllung des Tatbestands nach § 217 Abs 2 StGB – welcher regelmäßig den Einsatz der für § 104a Abs 1 (iVm Abs 2) StGB bei erwachsenen Opfern notwendigen unlauteren Mittel umfasst – wird der Grundtatbestand nach § 104a Abs 1 StGB als typische Begleittat konsumiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte