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Kostenersatz des Privatbeteiligten: Schuldspruch und Zuspruch maßgebend für Bemessungsgrundlage

JudikaturAllgemeines StrafrechtFlorian AstlJSt-Slg 2022/14JSt 2022, 171 Heft 2 v. 13.4.2022

§ 393 Abs 4 StPO, § 395 StPO, § 10 Z 9 RATG, TP 4 II RATG, § 83 Abs 1 StGB, § 105 Abs 1 StGB

Es kann bei der Wahl der korrekten Bemessungsgrundlage für den Kostenersatzanspruch des Privatbeteiligten nur auf jene Straftat abgestellt werden, derentwegen der Angeklagte verurteilt wurde und wegen der letztlich der Zuspruch erfolgte.

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