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Menschenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/3JSt 2022, 66 Heft 1 v. 1.3.2022

§ 104a Abs 1 StGB, § 217 Abs 2 StGB

Weder zur Erfüllung des Tatbestands des Menschenhandels (§ 104a Abs 1 und Abs 4 1. Fall StGB) noch jenes des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels (§ 217 Abs 2 StGB) ist Wissentlichkeit (§ 5 Abs 3 StGB) erforderlich.

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