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Mitwirkung am Selbstmord, Sterbeverfügungsgesetz, Kronzeugenregelung und unbare Zahlungsmittel

Aktuelle Gesetzesänderungenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2022, 5 Heft 1 v. 1.3.2022

Die Regierungsvorlage eines Sterbeverfügungsgesetzes11RV 1177 BlgNR 27. GP . Zum ME 150/ME 27. GP ; das Begutachtungsverfahren endete am 12.11.2021. Es wurden 139 Stellungnahmen abgegeben. Die Regelungen finden sich mittlerweile in BGBl I 2021/242. enthält auch eine Neufassung des § 78 StGB. Dies ist die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Erkenntnis des VfGH, der § 78 StGB zum Teil als verfassungswidrig bewertetet hat.22Erkenntnis vom 11.12.2020, G 139/2019. Die Aufhebung des Teils des § 78 StGB würde mit 1.1.2022 wirken. Siehe zu diesem Erkenntnis ua Schmoller, Sterbehilfe und Autonomie – Strafrechtliche Überlegungen zum Erkenntnis des VfGH vom 11.12.2020, JBl 2021, 147; Gamper, Gibt es ein „Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“? Zum Erkenntnis des VfGH vom 11.12.2020, G 139/2019, JBl 2021, 137; Bernat, Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung: Der österreichische VfGH setzt neue Maßstäbe, MedR 2021, 529; Burda, Sterbehilfe: Das VfGH-Erkenntnis zur Verfassungswidrigkeit des § 78 StGB in der Handlungsalternative des Hilfeleistens. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein Stopp auf halbem Weg?, ÖJZ 2020, 220; Khakzadeh, Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Verfassungsrechtliche Überlegungen zu VfGH 11.12.2020, G 139/2019, RdM 2021, 48; Birklbauer, Teilweise Verfassungswidrigkeit der Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB): Erste Analyse des Erkenntnisses und weiterführende Überlegungen, JMG 2020, 189; Lewisch, Quo vadis „strafbare Sterbehilfe“? Vom VfGH-Erk zur Neuregelung, ÖJZ 2021, 978; Birklbauer, Mögliche Grenzen straffreier Suizidunterstützung – ein Ausblick auf 2022, JSt 2021, 555. Weniger umstritten dürfte die Verlängerung der Kronzeugenregelung sein.33RV 1175 BlgNR 27. GP . Zum ME 153/ME 27. GP ; das Begutachtungsverfahren endete am 8.11.2021. Es wurden 20 Stellungnahmen abgegeben. Die Regelungen finden sich mittlerweile in BGBl I 2021/243. Bereits im Nationalrat beschlossen wurden die Änderungen im Bereich der unbaren Zahlungsmittel sowie damit zusammenhängend jene einzelner Vermögensdelikte.44BGBl I 2021/201; zur RV 1099 BlgNR 27. GP , zum ME 137/ME 27. GP . Es wurden 20 Stellungnahmen abgegeben. Siehe dazu auch Tipold, Unbare Zahlungsmittel – Anpassungen an die Richtlinie (EU) 2019/713 , JSt 2021, 466 ff.

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