vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Erlag des nach § 115 Abs 5 StPO bestimmten Befreiungsbetrags (§ 115 Abs 6 StPO)

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/84JSt 2021, 644 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 115 StPO

Der Erlag eines nach § 115 Abs 5 StPO bestimmten Befreiungsbetrags (§ 115 Abs 6 StPO) erfordert, dass der Erleger die Sicherheit (allenfalls fremdfinanziert oder durch eine Bankgarantie) geleistet hat und sich darüber ausweist (§ 115 Abs 4 StPO iVm § 399 Abs 1 Z 3 EO). Ein Erlag durch Überweisung just der durch Drittverbot beschlagnahmten Forderung scheidet daher aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte