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Rechtswirksamkeit der Anklage und Geltendmachung der örtlichen Unzuständigkeit

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/81JSt 2021, 643 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 281 Abs 1 Z 1 StPO

Die örtliche Unzuständigkeit eines Kollegialgerichts kann nach Rechtswirksamkeit der Anklageschrift nicht mehr geltend gemacht werden. Damit begründete Nichtigkeit wegen nicht gehöriger Besetzung des Kollegialgerichts (§ 281 Abs 1 Z 1 StPO) kommt daher nicht in Betracht.

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