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Zur Konkurrenz zwischen § 225a StGB und § 147 Abs 1 Z 1 StGB – echte Konkurrenz möglich

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/69JSt 2021, 641 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 147 Abs 1 Z 1 StGB, § 225a StGB

Echte Konkurrenz zwischen § 225a StGB und § 147 Abs 1 Z 1 StGB, wenn die Datenfälschung nicht bloß dem (zumindest versuchten) Betrug dient, sondern damit auch darüber hinausgehende Zwecke verfolgt werden und die Taten sich auch nicht nur in der Vorbereitung anderer Delikte erschöpfen, sondern einen eigenständigen Unrechtsgehalt aufweisen.

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