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Verwendung der Rücklage – Unterhaltsleistung an Angehörige, Behauptung und Bescheinigung der Voraussetzungen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2021/77JSt 2021, 637 Heft 6 v. 14.12.2021

§ 54 StVG, § 54a StVG

Soweit Angehörige in der Lage sind, sich selbst zu erhalten, besteht kein Recht zur Unterstützung derselben aus Hausgeld oder Rücklage. Ein solcher Antrag bedarf nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen einer entsprechenden Begründung (Glaubhaftmachung, Bescheinigung) durch den Antragsteller im Einzelfall.

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