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Ausgestaltung der U-Haft bei infektiösen Personen

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Jakob HajszanJSt 2021, 581 Heft 6 v. 14.12.2021

Die Verhinderung der Verbreitung mancher Infektionskrankheiten bedarf strenger Hygienemaßnahmen und mitunter der Isolation Kranker. Besondere Ansteckungsgefahren können sich insb bei längerem Aufenthalt mehrerer Personen auf engem Raum, zB in Justizanstalten, ergeben. Dieser Beitrag soll daher am Beispiel von SARS-Cov-2 die Möglichkeiten einer das Verbreitungsrisiko weitestgehend vermeidenden Verwahrung von ansteckenden Personen in U-Haft untersuchen.**Für die wertvollen Hinweise und Anmerkungen, insbesondere zum Strafvollzugsrecht, sei Univ.-Ass. MMag. Dr. Monika Stempkowski und Univ.-Ass. Mag. Cornelia Auer vielmals gedankt.

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