vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die dogmatische Einordnung des § 39 StGB nach der Novellierung durch das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 – Eine Analyse unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf ausgewählte Normen

AufsätzeMag. Julia Köpf , Mag. Dr. Siegmar LengauerJSt 2021, 567 Heft 6 v. 14.12.2021

Seit der Novellierung des § 39 StGB durch das 3. Gewaltschutzgesetz 201911BGBl 2019/105, in der Folge „3. GewSchG“. ändert sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Höchstmaß einer angedrohten Freiheits- oder Geldstrafe zwingend um die Hälfte. In der Literatur ist nicht unumstritten, ob § 39 StGB nun eine strafsatzändernde Qualifikation darstellt oder lediglich den Strafrahmen erweitert. Der vorliegende Beitrag analysiert die dogmatische Einordnung samt den Auswirkungen auf ausgewählte Normen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte