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Aus nicht gestellten Fragen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/47JSt 2021, 439 Heft 4 v. 9.8.2021

§ 345 Abs 1 Z 9 StPO

Aus nicht gestellten Fragen an die Geschworenen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden, weil sich dieser Nichtigkeitsgrund gerade nicht auf die Fragestellung, sondern nur auf die Antwort der Geschworenen bezieht.

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