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Einstellung eines Ordnungsstrafverfahrens – keine Rechtsmittellegitimation mangels Beschwer

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2021/54JSt 2021, 433 Heft 4 v. 9.8.2021

§ 45 Abs 1 Z 6 VStG

Durch die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens kann der Beschuldigte nicht beschwert sein.

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